AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

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Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also gegenüber natürlichen oder juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

Vertragsschluss

Katalog- und Prospektangaben sind freibleibend und verstehen sich als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot anzunehmen. Ein Vertrag kommt - vorbehaltlich Satz 4 - erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sofern die Lieferung für den Besteller unter Zugrundelegung der schriftlichen oder mündlichen Bekundungen des Bestellers eilbedürftig ist, kommt – auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung – ein Vertrag mit dem Versand der bestellten Ware zustande. Ein Vertrag gilt auch ohne schriftliche oder mündliche Bekundungen des Bestellers als eilbedürftig, wenn eine Lieferung binnen 10 Arbeitstagen erfolgen soll.

Lieferung

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Besteller trägt auch dann die Gefahr, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Für die Versicherung der Ware auf dem Transport hat der Besteller auf seine Kosten Sorge zu tragen. Bei Frankolieferung ist die Frachtzahlung als eine für den Besteller gemachte Auslage zu betrachten.

Verpackung

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Diese Kosten werden bei frachtfreier Rücksendung einwandfreier Verpackung zu 50% gutgeschrieben, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

Lieferzeit

Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebene Lieferzeit beginnt, sobald schriftlich alle Einzelheiten der Ausführung vereinbart und sich die Parteien über die Bedingungen des Geschäftes einig sind. Liefertermine und Lieferfristen sind stets nur Zielgrößen und führen nicht zu einem Fixgeschäft. Ein Fixgeschäft liegt nur dann vor, wenn der konkrete Auftrag von uns ausdrücklich als Fixgeschäft bestätigt wurde. Soweit der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten oder -pflichten nicht nachkommt, insbesondere zur Ausführung der Lieferung erforderliche Informationen und Unterlagen nicht rechtzeitig mitteilt bzw. zur Verfügung stellt oder vereinbarte Anzahlungen nicht vereinbarungsgemäß zahlt, steht uns ungeachtet eines vereinbarten Termins ein Zurückbehaltungsrecht zu. Sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, sind wir in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Der Besteller kann vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zur Leistung oder Nacherfüllung setzt und diese Frist erfolglos verstreicht. Die Fristsetzung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Besteller für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn ein von uns zu vertretender Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Besteller im Verzug der Annahme ist. Wenn wir in der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen sowie bestehenden oder sich anbahnenden Pandemien oder Epidemien gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, gleichwohl ob bei uns oder unseren Unterlieferanten eingetreten (z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Betriebsstoffe, Streik, Aufruhr, Aussperrung), so verlängert sich die Lieferzeit – wenn die Lieferung nicht unmöglich wird – in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung durch o. a. Umstände unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung befreit; in diesem Falle wird auch der Besteller von seiner Zahlungsverpflichtung befreit, jedoch nur so weit wie er nicht bereits Lieferungen von uns erhalten hat. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache im Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät. Eine Haftung für mittelbare und Folgeschäden aus Lieferverzug ist ausgeschlossen.

Haftung

Unsere gesetzliche Haftung für Schadensersatz wird wie folgt beschränkt:
Wir haften der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Auch in Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens haften wir nicht für mittelbare Schäden, Strafschäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, gleich ob aus Vertrag, Delikt oder sonstigen anwendbaren Gesetzen. Die in dieser Ziffer genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachter Körperschäden. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen. Für Schäden, die ausschließlich infolge nicht bestimmungsgemäßer Benutzung oder aufgrund nicht sachgerechter Montage entstehen, besteht keine Haftung von uns. Mit Ausnahme von Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens ist die jeweilige Gesamthaftung aus diesem Vertrag begrenzt auf einen Betrag von Euro 1.500,00. Der Kunde verpflichtet sich, von uns zum Zwecke des Zugangs erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und uns unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Passwörter oder aber ein Passwort bekannt geworden sind. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch unberechtigte Nutzung der Passwörter Leistungen oder Produkte von uns nutzen oder erhalten haben, haftet der Kunde uns gegenüber auf Schadensersatz, sofern er die unberechtigte Verwendung der Passwörter zu vertreten hat.

Produkthaftung

Veräußert der Kunde den Liefergegenstand unverändert oder nach Verbindung mit anderen Waren, so stellt er uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

Gewerbliche Schutzrechte

Uns steht das alleinige Urheberrecht an den Verkaufsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben), der Software-Dokumentation und den Mustern sowie davon angefertigten Kopien (gemeinsam „Unterlagen“) zu. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben. Schreibt der Kunde durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie wir die zu liefernden Produkte fertigen sollen, so übernimmt der Kunde die Gewähr, dass durch uns die Rechte Dritter, wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer solchen Verletzung gegen uns geltend machen mögen.

Pauschalierter Schadensersatz

Wir sind berechtigt, bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden, ohne weiteren Nachweis im Einzelfall pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des vom Kunden zu zahlenden Preises zu verlangen; dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens im Einzelfall gegen entsprechenden Nachweis zur Schadenshöhe oder unter Beachtung gesetzlicher Schätzvorschriften bleibt uns vorbehalten.

Gewährleistung

Teile oder Leistungen, die innerhalb von 12 Monaten – ohne Rücksicht auf die Benutzungsdauer – vom Tage des Gefahrenübergangs angerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, mangelhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird, sind nach unserer Wahl nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Es gilt § 377 HGB. Wird eine vom Besteller zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten, oder ist die Nachbesserung unmöglich, kann der Besteller das Recht auf Minderung geltend machen. Kommt eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so kann der Besteller auch Rücktritt verlangen. Eine Gewährleistung besteht nicht für Schäden, die infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Behandlung, unzureichender Wartung, übermäßiger Beanspruchung oder der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel entstanden sind. Der Besteller ist verpflichtet, die Hinweise der mitgelieferten Gebrauchsanweisungen zu beachten. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Gleiches gilt für die Nichtbeachtung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften zur regelmäßigen Sachkundigenprüfung der Ware. Kosten, die dem Besteller infolge Behebung von gewährleistungspflichtigen Mängeln durch Dritte entstanden sind, werden nur erstattet, wenn die Drittbehebung vorher von uns genehmigt wurde oder aus Gründen der Betriebssicherheit oder zur Abwendung weiteren Schadens unaufschiebbar war. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (mittelbare und/oder Folgeschäden wie z. B. Produktionsausfall, entgangener Gewinn). Vorgenannte Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben bzw. eine Eigenschaft zugesichert haben oder wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir in diesen Fällen nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für unabdingbare Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Falle der Weiterveräußerung ist der Besteller verpflichtet, mit seinem Abnehmer Gewährleistungsbedingungen gleichen Inhalts zu vereinbaren und, sofern dies rechtlich nicht möglich ist, einen möglichst weitgehenden Haftungsausschluss gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erreichen. Wird dies unterlassen, hat der Besteller uns im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte aus der Gewährleistungshaftung freizustellen. Für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen beträgt die erneute Gewährleistungsfrist ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn für diese.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderungen aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich etwaiger Refinanzierungs- und Umkehrwechsel vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist dann zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstands durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt ebenfalls stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Der Käufer tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn auch die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufs, darf der Käufer nur mit unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung vornehmen, soweit sie die Vorbehaltsware oder daraus resultierende Forderungen betreffen; dies gilt auch bei Exportgeschäften.

Zahlungsbedingungen/Aufhebung von Kreditgewährungen

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen fällig. Wenn innerhalb von zehn Tagen geleistet wird, wird ein Rabatt von 2% Skonto gewährt. Mit Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Aufhebung der Kreditgewährung, auch bestehend in Form eines Zahlungszieles, bleibt vorbehalten, wenn der Käufer mit mehr als zwei Teilzahlungen in Verzug ist oder wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist. Unter den gleichen Umständen sind wir berechtigt, für bestehende und zukünftige Forderungen eine ausreichende Sicherheit zu verlangen. Wird keine Einigung über eine ausreichende Sicherheit erzielt, sind wir von etwaigen weiteren Lieferverpflichtungen entbunden. Der Kunde ist verpflichtet, den Teil der Lieferungen (inklusive der entstandenen Nebenkosten) zu bezahlen, den er bereits erhalten hat. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt. Voraus- und Abschlagszahlungen werden durch uns nicht verzinst. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, es handelt sich um eine Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Unsere Rechnungen sind durch den Käufer, ohne die Geltendmachung von Porto und Spesen, zu bezahlen.

Weitergabe, Weiterverkauf

Eine Weitergabe jeglicher Art einschließlich Weiterverkauf der von uns gelieferten Liefergegenstände in den von uns gelieferten Verpackungen (auch Füllmaterial) an den in § 3 Abs. 11 VerpackG genannten Kundenkreis ist ausgeschlossen. Ein Verkauf - auch Einzelverkauf von Teilmengen – in den von uns gelieferten Verpackungen (auch Füllmaterial) an den vorstehend genannten Kundenkreis ist unzulässig. Im Fall der Verletzung vorstehender wesentlicher Vertragspflicht, stellt der Käufer uns von sämtlichen Ansprüchen - gleich welcher Art - vollumfänglich frei. Sofern eine vorherige Bezahlung noch nicht erfolgt ist, ist der Besteller zufolge der vereinbarten Abtretung verpflichtet, die Eingänge für die von ihm weiterveräußerten Waren als für uns eingegangen zu betrachten und an uns abzuführen. Er ist auch verpflichtet, uns auf Verlangen eine schriftliche Abtretungserklärung über seine Forderungen gegen seinen Kunden in Höhe der Schuld sowie ein Benachrichtigungsschreiben an diesen Kunden unverzüglich zu übermitteln. Ebenso machen wir ein Recht auf diejenige Ware geltend, die von unseren Bestellern an Dritte in Kommission gegeben wird.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstiges

Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen, Zahlungen etc. ist Kierspe. Gerichtsstand ist Kierspe. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Selbiges gilt für Gesetze über den internationalen Warenverkauf, soweit abdingbar. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teilbestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen Herunterladen

Die  nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also gegenüber natürlichen oder juristischen Personen  und  rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit  handeln (=  Auftraggeber). Unsere  Angebote richten sich nicht an Verbraucher.

Geltung dieser Bedingungen

1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns  ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden  Bestimmungen  zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Schulungen und für alle aus dem Schuldverhältnis mit dem Auftraggeber resultierenden Pflichten.

Vertragsschluss

1. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber gilt erst dann als geschlossen, wenn der Auftraggeber unser Angebot schriftlich annimmt  oder wir mit der Ausführung der Leistung beginnen. Erstellen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2. Sämtliche zwischen uns und dem Auftraggeber zur Durchführung des Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind in dem Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stornierung, Absage, Änderung und Rücktritt

1. Wir können das Angebot bis zu einer Woche vor Schulungsbeginn absagen. Bei einer Absage werden wir versuchen, mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, diesen auf einen  anderen  Schulungstermin,  sofern  dieser  einverstanden  ist, umzubuchen. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags. 
2. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.
3. Wir sind berechtigt, einzelne Schulungsinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung  des Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch nicht der  Kern der vereinbarten Schulung berührt wird.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 15 Tage vor Beginn der Schulung ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Kosten   berechnet. Eventuell geleistete Kosten werden in vollem Umfang zurückerstattet. Beim Rücktritt innerhalb von 14 bis 3 Tagen vor Beginn der Schulung werden 80 % der Schulungskosten fällig. Bei einem späteren Rücktritt werden 100 % der Schulungskosten fällig.

Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Ist die vertragsgemäße Durchführung der von uns geschuldeten Leistung mit Eingriffen in Gegenstände des Auftraggebers verbunden, leisten wir für die aus der vertragsgemäßen Durchführung resultierenden Beschädigungen oder Zerstörungen dieser Gegenstände keinen Ersatz.
2. Wird als Folge oder bei Gelegenheit einer sachgerechten Durchführung der Leistung ohne unser Verschulden unser eigenes Gerät beschädigt oder zerstört oder kommt abhanden, so sind wir berechtigt, vom Auftraggeber Ersatz zu verlangen.
3. Der Transport und ggf. Rücktransport von Gegenständen des Auftraggebers erfolgt  auf  seine  Kosten  und  Gefahr;  der  Rücktransport  wird  jedoch  nur  auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers durchgeführt. Bei der Aufbewahrung ist unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.
4. Der Auftraggeber hat uns alle für die Durchführung der Leistung relevanten Informationen  vollständig  zur  Kenntnis  zu  geben.  Wir  sind  grundsätzlich  nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht, es sei denn, dass der Auftrag dies ausdrücklich umfasst.
5. Soweit   zur   Durchführung   unserer   Leistung   Mitwirkungshandlungen   des Auftraggebers erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen;  Aufwendungen  werden  ihm  nur  erstattet,  wenn  dies  ausdrücklich  in Textform  vereinbart  wurde.  Sofern  er  seinen  Mitwirkungspflichten  nicht,  nicht rechtzeitig  oder  nicht  ordnungsgemäß  nachkommt  und  dadurch  in  Verzug  der Annahme gerät, sind wir berechtigt, ihm den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6. Wir haben das Recht, die uns obliegenden Leistungen durch einen von ihm sorgfältig ausgesuchten, geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.
7. Werden  wir  außerhalb  unseres  Betriebsgeländes  tätig,  so  obliegen  dem Auftraggeber   alle   zur   Erfüllung   von   Verkehrssicherungspflichten   notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Auftraggeber etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen sind. Der Auftraggeber wird uns rechtzeitig über alle vor Ort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften schriftlich informieren.
8. Umfasst  der  Vertrag  auf  das  EDV-System  des  Auftraggebers  bezogene Leistungen,   so   ist   der  Auftraggeber   verpflichtet,   Daten   und   Programme   in anwendungsadäquaten   Intervallen   regelmäßig,   mindestens   einmal   täglich,   in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nur, wenn und soweit der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können

Preise und Zahlungen

1. Maßgeblich ist der von uns genannte Preis, ansonsten der von uns für die betreffende Leistung üblicherweise in Rechnung gestellte Preis, zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe - soweit diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind etwaige Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben (gleich welcher Art), die für die grenzüberschreitende Leistung anfallen, von dem Auftraggeber zu tragen. Wir sind im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen und längerfristigen Verträgen berechtigt, bei einer von uns nicht zu vertretenden Erhöhung der Gestehungskosten, angemessene Preiserhöhungen entsprechend der Erhöhung der Kosten vorzunehmen;   ist   der   Auftraggeber   mit   einer   solchen   Preiserhöhung   nicht einverstanden, so kann er innerhalb von vier Wochen nach Zugang eines solchen Erhöhungsverlangens den Vertrag kündigen, ansonsten gilt  die Erhöhung als vereinbart.
2. Der Auftraggeber hat die geschuldete Vergütung ohne Skontoabzug und spesenfrei innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszugang auf das von uns angegebene Bankkonto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf dem Konto maßgeblich. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und angemessene Vorschüsse zu verlangen.
3. Ist dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde gelegt worden und stellt sich heraus, dass die Kosten den gegenüber dem Auftraggeber veranschlagten Betrag wesentlich überschreiten werden, werden wir dem Auftraggeber dies in Textform mitteilen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung den Vertrag schriftlich zu kündigen. Im Falle der Kündigung können  wir  einen  den  bereits  erbrachten  Leistungen  entsprechenden  Teil  der Vergütung verlangen. Ferner können wir Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen, aber durch Leistungserbringung verursachten Auslagen verlangen.
4. Schuldet der Auftraggeber neben einer bestehenden Hauptforderung Zinsen und Kosten, so wird eine zur Tilgung der Gesamtsumme nicht ausreichende Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von  uns schriftlich  anerkannt  sind.  Diese  Einschränkung  gilt  nicht  für  Ansprüche  des Auftraggebers wegen Mängeln, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie unser Zahlungsanspruch.
6. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unsere Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet  sind, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung sowie gegen Ausgleich etwaiger offener Forderungen aus dem Vertrag für bereits erbrachte Teilleistungen auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.
7. Bei  Zahlungsverzug  schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Wir sind berechtigt, einen weitergehenden Anspruch geltend zu machen, sofern wir dem Auftraggeber einen höheren Schaden nachweisen. Außerdem sind wir berechtigt, eine Pauschale in Höhe von € 40,00 zu erheben. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen.

Mängelansprüche

1. Im Falle einer mangelhaften Leistung hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu geben, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter  Abwägung  der  beiderseitigen  Interessen  einen  sofortigen  Rücktritt  des Auftraggebers rechtfertigen. Wir können nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung nochmals mangelfrei erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der  Auftraggeber das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der unter der nachfolgenden Überschrift „Haftung“ dargestellten Regelung. Rücktritts- und Schadenersatzansprüche bestehen jedoch nicht, wenn die Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit nur unerheblich ist.
2. Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Durchführung der Schulung.

Rücktritt

Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht nur dann, wenn wir die Pflichtverletzung, aufgrund derer der Rücktritt erklärt werden soll, zu vertreten haben. Der Rücktritt ist schriftlich per eingeschriebenen Brief zu erklären.

Haftung

1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unser Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
2. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung in den vorgenannten Fällen auf den vorhersehbaren, bei derartigen  Verträgen  typischerweise  eintretenden  Schaden  begrenzt.  Wir  haften hiernach  in  diesen  Fällen  für  Sach-  und  Vermögensschäden  bis  zu  einem Höchstbetrag von EUR 50.000,00 je Schadensereignis.
3. Außer in Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Strafschäden oder entgangenen Gewinn, gleich ob aus Vertrag, Delikt oder sonstigen anwendbaren Gesetzen.
4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
5. Soweit  in  diesen  Bedingungen  nichts  Abweichendes  geregelt  ist,  ist  eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
6. Soweit  unsere  Schadensersatzhaftung nach den vorstehenden  Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Die Begrenzungen nach Ziffern 1 und 2 gelten auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
8. Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Durchführung der Schulung. Von dieser Regelung bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen in den folgenden Fällen unberührt: (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (ii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen   Pflichtverletzung   durch   uns,   unsere   gesetzlichen   Vertreter   oder Erfüllungsgehilfen beruhen; (iii) für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus einer Beschaffenheitsgarantie.

Nutzungsrechte und Haftungsfreistellung

1. Die bei der Vertragsdurchführung erbrachten Leistungen dürfen von dem Auftraggeber nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks verwendet werden. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, räumen wir dem Auftraggeber jeweils ein einfaches, nicht übertragbares sowie zeitlich und räumlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein. Weitere  Rechte werden ausdrücklich nicht eingeräumt, insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, unsere Leistungen zu bearbeiten, zu verändern oder nur auszugsweise zu nutzen.
2. Lernmittel und verwendete Unterlagen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Insbesondere das Kopieren und die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

Datenschutz

1. Die für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten, insbesondere Name und Anschrift/Geschäftssitz des Auftraggebers werden von uns elektronisch gespeichert und  zur Abwicklung der Aufträge, insbesondere der Kommunikation mit dem Auftraggeber bzw. Bearbeitung entsprechender Anfragen des Auftraggebers ebenso genutzt und bearbeitet wie zu weiteren Werbezwecken durch unser Unternehmen (Mailings,  etc.).  Die Vertragsdaten werden ferner genutzt, um ggf. bei einer Wirtschaftsauskunft eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Die Speicherung und Verarbeitung der Auftraggeberdaten durch uns erfolgt unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
2. Durch eine Anfrage bei uns, spätestens mit Zustandekommen eines Vertrages, erklärt sich der Auftraggeber mit der unter Ziff. 1 genannten Speicherung seiner Daten einverstanden. Der Auftraggeber erklärt sich ferner damit einverstanden, dass wir diese  Daten  im  Fall  einer  Vertragswidrigkeit  des  Auftraggebers  an  Personen weiterleiten dürfen, welche wir mit der Durchsetzung unserer eigenen Forderungen und  Rechte  beauftragen.  Der  Auftraggeber   erklärt  sich  des  Weiteren  damit einverstanden,  dass  das  von  uns  beauftrage  Postdienstunternehmen  uns  die zutreffende Anschrift des Auftraggebers mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, seine Einwilligung zu der vorstehend erwähnten Speicherung, Nutzung und Bearbeitung seiner Daten jederzeit zu widerrufen. Er kann jederzeit schriftlich die Löschung seiner Daten verlangen. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Auskunft über die seine Person betreffenden gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, die Verwendung der Daten sowie den diesbezüglichen Zweck zu verlangen. Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.

Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten

1. Sowohl wir als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von fünf Jahren fort.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger den anderen Vertragspartner vorab unterrichten und ihm Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
d) die der Empfänger unabhängig von der Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt oder entwickeln lassen hat.
2. Wir werden vertragsbezogene Unterlagen aufbewahren, sofern eine gesetzliche oder behördliche Aufbewahrungspflicht besteht. Darüber hinaus sind wir zur Aufbewahrung zu Dokumentationszwecken berechtigt; etwaige gesetzliche oder vertragliche Herausgabeansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

Erfüllungsort und Abtretungsverbot

1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Kierspe, Deutschland.
2. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zu uns zustehen, ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche ist Kierspe. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Für alle Geschäfts- und die gesamten  Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.